
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Art. 1. Definitionen
- Kunde: Die Person und/oder Firma und/oder Körperschaft, welche die Aktivierung bzw. Lieferung einer Dienstleistung bzw. eines Programms der Firma Lucerna beantragt;
- Nutzer: Die Person und/oder Firma und/oder Körperschaft, welche mittels einer Dienstleistung und/oder Programms der Firma Lucerna über den Kunden kontaktiert werden und dessen auch personenbezogenen Daten somit der Firma Lucerna zur Verfügung stehen;
- Anmeldeformular: Die Anfrage des Kunden, mit welcher die Aktivierung und/oder Lieferung einer Dienstleistung bzw. eines Programms der Firma Lucerna beantragt wird zu Bedingungen gemäß Anmeldeformular und vorliegenden AGB’s;
- Vertrag: Die Vereinbarung zwischen der Firma Lucerna und dem Kunden über die Aktivierung und/oder Lieferung einer Dienstleistung bzw. eines Programms der Firma Lucerna, geregelt gemäß Anmeldeformular und vorliegenden AGB’s;
- Firma Lucerna: LUCERNA GmbH, mit Sitz in 39042 Brixen (BZ), Julius Durst Str. 44, MwStr. Nr. 02610190213, eiongetragen im Handelregister Bozen unter der Nummer BZ 191506, in Person des gesetzlichen Vertreters.
Art. 2. Dienstleistungen bzw. Programme:
Die Firma Lucerna bietet zur Zeit folgende Dienstleistungen bzw. Programme, genauer beschrieben, erklärt und aktualisiert auf der Webseite www.lucerna.it, an:
2.1. MARE:
Mare ist ein Strategieentwicklungsprogramm der Firma Lucerna für seine Kunden und steht für MarkenKonzept und Rentabilität. Ziel ist es, dem
Unternehmen im Markt eine einzigartige Position zu verschaffen und damit die Wertschöpfung als solche zu optimieren. Die Werkzeuge von MARE,
mit denen die Firma Lucerna arbeitet, sind abgeleitet von den Prinzipien der Markentechnik international und weltweit operierender Marken. Das
Programm besteht aus 4 Säulen: Säule 1 – Die Markensubstanz: Je nach Größe und Komplexität eines Unternehmens werden 10 bis 35 Ebenen
analysiert, um die Besonderheiten und Eigenheiten des Unternehmens offen zu legen. Dabei werden die differenzierenden Werte, die so genannte
Markensubstanz, mit der sich das Unternehmen von der Konkurrenz abhebt oder in Zukunft abheben kann, identifiziert. Säule 2 – Positioning: Im
Vergleich zur Konkurrenz und zur langfristigen Marktentwicklung wird der Ort (=Position) gesucht, an dem sich das Unternehmen im Wettbewerb
„aufstellt“. Die Position wird derart gewählt, dass der Wettbewerb mit anderen minimiert und somit eine Monopolstellung ermöglicht wird. Säule
3 – Targeting: Das Targeting, die Zielgruppenbestimmung, hängt unter anderem von der Positionierung des Unternehmens ab. Es zählt zu den schwierigsten
Aufgaben bei der Formung einer Marke, vor allem, da die üblichen Zielgruppenmerkmale wie Alter, Sprache/Nation oder Branche nicht mehr
ausreichen. Die Firma Lucerna bietet spezifische Methoden des Targetings, um Zielgruppen kreativ und raffiniert zu definieren. Säule 4 – Corporate:
Das Corporate, das einheitliche Erscheinungsbild des Unternehmens, hat bei der Firma Lucerna 4 Ebenen: Ebene 1 – Das Unternehmensgebäude:
Die Firma Lucerna arbeitet dabei mit Architekten zusammen, um ausgehend von Positioning und Targeting das Unternehmensgebäude den inneren
Werten entsprechend zu gestalten; Ebene 2 – Das Logo mit den 3 Bausteinen Markenname, Subline und Markensymbolik; Ebene 3 – Grafische Linie
und C.I. Handbuch; Ebene 4 – Markenstory: Unternehmen brauchen Geschichten, um auf sich neugierig zu machen. Die Säulen 1 bis 4 werden durch
eine Best-Of-Rentabilitätsrechnung bewertet. Parallel zur Entwicklung von MARE werden – je nach Bedarf – Architekten und Banken in das Projekt
miteinbezogen.
2.2. JPM (JahresPlanMarketing):
Der jährlich von der Firma Lucerna für die Kunden ausgearbeitete JPM beinhaltet 3 Bereiche: a) Die einjährige
Mediaplanung samt den hier angeführten spezifischen markentechnischen Instrumenten von der Firma Lucerna (AKaLANCHE
®, EVALANCHE,
Aka
®, SMO, OPERA und DESTORY
®); b) Das Projektmanagement für die Markenentwicklung: Der Kunde wird auf der Basis des JPM das ganze Jahr
hindurch von der Firma Lucerna begleitet. Der JPM enthält die alljährlich immer wieder neu definierten strategischen Stoßrichtungen zur
ΩStärkung und zum Wachstum der Marke. Zentraler Baustein ist dabei das Absichern bestehender und das Finden neuer Vertriebskanäle samt
Akquisitionskonzept; c) Human Ressource Development: Trainings mit der Unternehmensführung und mit den Mitarbeitern sichern das Unternehmen
darüber hinaus in seinem Humankapital ab. JPM wird von der Firma Lucerna tendenziell kostenlos seinen Kunden zur Verfügung gestellt. Sollten die
laut JPM notwendigen Dienstleistungen und/oder Programme und/oder Produkte bzw. jedwede Art von daraudfolgender beruflicher Leistung – auch
nur teilweise – vom Kunden an Dritte übergeben werden und somit vom Kunden nicht direkt an die Firma Lucerna, so verfällt rückwirkend die
tendenzielle Kostenlosigkeit des JPM und der Kunde muss einen Betrag von Euro 3.500,00.- unverzüglich an die Firma Lucerna bezahlen.
2.3. AKaLANCHE:
Es handelt sich dabei um ein hoch entwickeltes Mikromarketing System und besteht aus zwei Bereichen: a. EVALANCHE: ist die
mit Aka gekoppelte innovative Email Marketing Solution von der Firma Lucerna. Zu den modernsten E-Marketing-Technologien Europas zählend,
bietet die innovative Komplettlösung EVALANCHE die Möglichkeit, neue Kunden zu gewinnen und Bestehende effizienter zu betreuen. Mittels
flexibler, vordefinierter Vorlagen werden hochwertige und individuelle Email-Kampagnen erstellt, die dank der zentralen Adress-Generierung und
–Verwaltung zielgruppenspezifisch versendet und zudem medienübergreifend verwendet werden können. Modernste Reporting-, Statistik- und
Analyseverfahren ermöglichen eine exakte und übersichtliche Erfolgskontrolle der Marketingaktivitäten, wodurch die tatsächliche Werbewirksamkeit
und die Umsatzsteigerung des eingesetzten Budgets transparent und gut nachvollziehbar wird.b. Aka: steht für AdressKapitalisierung und stellt die
Adresse in den Mittelpunkt aller Marketingaktivitäten. Adressen von Kunden oder potentiellen Kunden werden durch hoch entwickelte Techniken im
Datenbankprogramm ganz individuell abgespeichert. Damit können die Adressdaten über Postmailings so persönlich angesprochen werden, als wäre
das Mailing individuell für den Kunden gestaltet worden. So werden Kunden schrittweise an die Marke gebunden und die Kauffrequenz der Marke
wird erhöht. Durch den werbetechnisch ausgefeilten Umgang mit den Adressen erarbeitet sich die Marke eine Monopolstellung bei ihren Kunden
und Neukunden; der Kunde wird gebunden, der durchschnittliche Umsatz je Adresse (=AdressKapitalisierung) gesteigert. Für Akalanche fällt nebst
einer Einrichtungsgebühr auch eine Monatsgebühr zu Lasten des Kunden an, welche spezifisch im Anmeldeformular bzw. im Vertrag durch die Firma
Lucerna und dem Kunden in dessen Ausmaß vereinbart werden. Bei Akalanche ist die Zusammenarbeit des Kunden mit der Firma Lucerna zum guten
Gelingen desselben unumgänglich. Sollte der Kunde nicht oder nur verspätet oder unausreichend den Anfragen der Firma Lucerna nachkommen, so
steht dieser eine Entschädigung im Ausmaße bis zu 20% der Auftragssumme gemäß Anmeldeformular und/oder Vertrag zu und die Firma Lucerna ist
allenfalls von jedweder Verantwortung befreit. Die Newsletter wird je nach vertraglicher Vereinbarung entweder von der Firma Lucerna oder vom
Kunden verschickt.
2.4. SMO (SuchMaschinenOptimierung im Internetbereich):
Damit eine Internetseite für ein Unternehmen von Nutzen sein kann, muss sie schnell
und ohne Umstände sowie von möglichst vielen potentiellen Kunden in den Suchmaschinen – allen voran in Google – gefunden werden können.
Dies kann auf 2 Ebenen erreicht werden: 1. On-Site-Optimierung – Die On-Site-Optimierung erfolgt bei der Firma Lucerna mit einer langjährig
bewährten Methode nach einem genau festegelegten Ablauf: Ausgehend von der Positionierung bzw. dem Produktangebot des Unternehmens wird
in den Keyword-Datenbanken (Listen mit Keywords und deren Häufigkeit der Anwendung) ermittelt, mit welchen Suchbegriffen in den betroffenen
Bereichen hauptsächlich nachgeforscht wird. Diese bilden die Basis für die Suchmaschienenstrategie und für den Inhalt der Web-Seite. Dies ist keine
einmalige Tätigkeit, sondern ein kontinuierlicher Prozess; 2. Off-Site-Optimierung – Die Off-Site-Optimierung umfasst die Optimierung aller Bereiche
außerhalb einer Website. So wird bspw. Durch den Ausbau der externen Verlinkung (Erhöhung der sog. LinkPopularität) die
Relevanz einer Website gesteigert. Hierbei wird auf die quantitative sowie auf die qualitative Link-Popularität geachtet. Auf der Basis einer Ist-Analyse
der Internetseite des Unternehmens werden die Off-Site-Aktionen geplant, wie z. B. Sponsored Listing (vorteilhafte Platzierung eines Eintrags in
der Ergebnisseite einer Suchmaschine gegen Bezahlung), Keyword-Advertising (je nach eingegebenen Suchbegriffen in der Suchmaschine, werden
„passende“ Werbeanzeigen zusammen mit den Suchergebnissen angezeigt), Inbound Links (sind Links, die von einer externen Webseite auf die eigene
Webseite deuten und den Link-Strength der eigenen Seite meist positiv beeinflusst) oder Microsites (speziell gestaltete Online-Kampagnenseiten). Die
Ranking-Kriterien der Suchmaschinen ändern sich jedoch laufend, deshalb werden die Kunden von der Firma Lucerna kontinuierlich betreut und die
neuesten Erkenntnisse angewandt. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass für eine erfolgreiche Suchmaschinenoptimierung ein abgewogenes
Gesamtkonzept angewendet werden muss und nicht nur Aktionen bestimmter Teilbereiche.
2.5. OPERA (Online Marketing Operation):
OPERA umfasst alle Marketingaktionen, die mit Hilfe des Internets erfolgen können. Da immer mehr
Kunden das Internet nutzen, um sich über Produktangebote zu informieren oder um online Produkte zu kaufen und die Wachstumsrate des
Online-Marketings in etwa das Sechzehnfache anderer Werbemedien beträgt, setzt die Firma Lucerna bei der Vermarktung seiner Kunden stark auf
das Online-Marketing, bei dem es hauptsächlich darum geht, die Platzierung einer Werbefläche auf ein zielgruppenspezifisches Themenportal zu erreichen.
Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie z. B. Skyskraper (hochformatige Werbeflächen, die in der Regel rechts neben dem Text platziert
sind und vertikal über den gesamten Bildschirm laufen können), Cost per Click Kampagnen (für jeden Klick eines Besuchers einer Internetseite auf die
Werbefläche des Unternehmens, wird ein bestimmter Betrag fällig) oder redaktionelle Berichte auf einem Portal. Die zentrale Herausforderung dabei
ist es, passende Themenportale für das jeweilige Unternehmen zu finden. Ein großer Vorteil von Online-Marketing Kampagnen ist die Möglichkeit,
den Erfolg jeder einzelnen Maßnahme detailliert nachzuvollziehen (das sog. Tracking). So kann unter anderem ermittelt werden, wie viele Visits auf
der Web-Seite waren und wie viele Anfragen generiert worden sind.
2.6. DESTORY (Design-Sprache-Story):
Die Gestaltung des Erscheinungsbildes in den Bereichen Web und Grafik ist bei der Firma Lucerna eine
Frage des Designs, der Sprache und der Story. Die Firma Lucerna entwickelt für ihre Kunden eine authentische Story, die das Unternehmen mit
einem unaustauschbaren emotionalen Mehrwert bestückt. Ob es sich um einen Schmetterling für ein Hotel handelt, der Schönheit, Reinheit und
Geschmeidigkeit verkörpert oder um die Geschichte einer Unternehmerfamilie; die Story bildet den Rahmen für die Sprache des Unternehmens, die
von der täglichen Korrespondenz bis zur Sprachtonalität sämtlicher Werbeträger durchgezogen wird. Die Selbstähnlichkeit der Teile erfährt bei der
Firma Lucerna den Feinschliff bis ins letzte Detail.
2.7. MARCON:
Es handelt sich dabei um ein ganzheitliches Controllingsystem für Hotels sowie klein- und mittelständische Unternehmen. Zentrales
Hilfsmittel ist dabei eine Software, die den gesamten Controllingkreislauf (Planung-Information-Analyse-Steuerung) abdeckt und flexibel an die
Anforderung des Unternehmens angepasst werden kann. Im Tourismusbereich dienen dabei der internationale Abrechnungsstandard USALI und der
österreichische Abrechnungsstandard STAHR als Grundlage für den Aufbau des Controllingsystems. Integrativer Bestandteil dieses Produktes ist eine
detaillierte betriebswirtschaftliche Analyse der Ist-Situation des Unternehmens sowie eine Benchmarkanalyse. Das Hauptziel von MARCON ist die
Steigerung der Rendite durch die Aufdeckung von Rationalisierungspotentialen und die Optimierung der Kostenstruktur sowie die Bereitstellung einer
fundierten und aktuellen Informationsgrundlage für den betrieblichen Entscheidungsprozess.
2.8. CCT (Cost Controll Tracking in Hotels):
Um den Erfolg einzelner Marketingoperationen genau nachvollziehen zu können und so die Werbeeffizienz
zu steigern und wenig wirksame Aktionen zu vermeiden, ist es unerlässlich im Unternehmen ein operatives Werbecontrolling zu implementieren.
Nach eingehender Forschungsarbeit gibt es bei der Firma Lucerna ein effizientes und modernes Kontrollsystem auf ASP-Basis für die Messung der
Werbeeffizienz. Mit diesem System wird es möglich, bei jeder Online-Werbeaktion zu ermitteln, wie viele Klicks bzw. Anfragen generiert wurden.
Mittels exakter Berechnung kann im Besonderen festgestellt werden, wie viele Buchungen und wie viel Umsatz pro Buchung aus der einzelnen Aktion
entstanden sind. So erhält der Unternehmer eine umfassende Kosten-Nutzenkontrolle über die verschiedenen Online-Werbeaktionen. Vorteile:
Integration des Systems bei allen Online- Marketing-Aktionen, Verknüpfung des CCT-Systems mit allen Onlineformularen (z.B. Anfrageformular),
Einbindung von CCT in alle Verwaltungs-, Buchhaltungs- und Abrechnungsprogramme bzw. alle CRM- (Costumer Relationship Management) Datenbanken,
Berechung der effektiven Werbeffizienz von einzelnen Aktionen, Berechung des exakten Umsatzes von einzelnen Aktionen, Berechnung der
erzielten Umsätze pro Buchung samt Zusatzkonsumationen.
2.9. EHOTELIER:
eHotelier, welches in Zusammenarbeit mit ASAj entwickelt worden ist, bietet eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten für die
Bewältigung der speziellen Aufgaben an der Rezeption an und gewährleistet so einen Zeit- und Kosten sparenden Ablauf des Anfragemanagementes.
Nach dem Eintreffen der Anfrage im Hotel wird diese vom Hotelverwaltungsprogramm bearbeitet, welches die wichtigsten Daten der Anfrage
bündelt und sodann dem eHotelier weiterleitet. Ab diesem Zeitpunkt arbeitet die durchdachte Serverlösung intelligent und semiautomatisch und
versendet zu vorher genau definierten Zeitpunkten die personalisierte Korrespondenz an den potentiellen Kunden. So wird eine kurze Zeitspanne zur
Beantwortung der Anfrage gewährleistet und der Dialog mit dem möglichen Kunden aufrechterhalten. Dadurch erhöht sich die Wahrscheinlichkeit,
aus einer Anfrage eine Buchung zu generieren um ein Vielfaches, während sich der Arbeitsaufwand deutliche reduziert. EHotelier ist somit ein
Verwaltungsprogramm mittels welchem der Inhaber des Programms, die Firma Lucerna, die Nutzerbetreuung der Kunden durchführt. Was das Programm
kann: Automatischer Import von jeglichem Webformular an ASAj, Korrekte Anfragenbeantwortung, Nachbehandlung der Anfrage, Vermittlung
von Vorfreude für eine Reservierung, Würdevolle Absage, Gästebefragungen, Top – Darstellung der Gästebefragungsergebnisse, Gutscheinmanagement.
Für eHotelier muss der Kunde der Firma Lucerna eine einmalige Einrichtungsgebühr und eine monatliche Pauschale zur Zahlung bringen. Die
monatliche Pauschale wird automatisch jährlich dem ASTAT-Index für die Provinz Bozen angepasst. Bei eHotelier ist die Zusammenarbeit des Kunden
mit der Firma Lucerna zum guten Gelingen desselben unumgänglich. Sollte der Kunde nicht oder nur verspätet oder unausreichend den Anfragen der
Firma Lucerna nachkommen, so steht dieser eine Entschädigung im Ausmaße bis zu 20% der Auftragssumme gemäß Anmeldeformular und/oder Vertrag
zu und die Firma Lucerna ist allenfalls von jedweder Verantwortung befreit. Sollte der Kunde der Firma Lucerna nicht innerhalb der vereinbarten
Frist angeforderte Daten, Unterlagen oder Dokumente übermitteln, so ist die Firma Lucerna für etwaige Verzögerungen bei der Durchführung und
Fertigstellung ihrer Dienstleistungen und Programme durch den Kunden befreit. Der Firma Lucerna steht in diesem Fall die dreifache Zeitspanne der
Verzögerung des Kunden zur Durchführung der vertraglichen Tätigkeit zu.
2.10. OMC (Opera Multi Channel):
In Zusammenarbeit mit dem größten Onlinevermarkter, United Internet Media, wird dank der langjährigen
Erfahrung der Agentur im Bereich der Markenberatung eine individuell an die Hotelmarke und Positionierung angepasste Vermarktung auf den durchzugsstärksten
Portalen in ganz Europa ermöglicht. Damit bieten Ihnen die Full Service Agentur der Firma Lucerna als erste Agentur in Südtirol ein
neues Jahres-Online-Marketingprogramm, bei welchem ausschließlich der erzielte Erfolg zählt und auch nur dieser bezahlt wird. Gewählt wird dabei
die effizienteste Abrechnungsmethode: Cost per Click. Die gezielte Einbringung und die Auswahl zielgruppenspezifischer Special Interest Medien
minimieren Streuverluste und erhöhen die Effektivität der einzelnen Aktionen, die darüber hinaus durch die Bündelung und die direkte Steuerung des
Budgets die Reichweite maximal ausnutzen können. So erreichen Sie die Zielgruppe, die zu Ihrem Unternehmen passt, ohne lange suchen zu müssen.
Denn das übernimmt die Firma Lucerna für den Kunden. Kontinuierliche Kostenkontrolle, optimale Sicherheitsvorkehrungen und regelmäßiges
Reporting sind dabei nur einige der Vorteile der OperaMultiChannel Kampagnen von der Firma Lucerna. Die Abrechnung erfolgt gemäß vertraglichen
Bestimmungen je cost-per-click und je cost-per-impression. Es entsteht gemäß Vertrag bzw. Anmeldeformular ein Fixpreis für die Einrichtung und ein
zuzüglicher variabler Preis je click. Dabei wird auch dem Budget des Kunden Rechnung getragen.
2.11. Web Design:
Für die Entwicklung eines Konzeptes für eine Webseite und die Erstellung derselben, wird die Firma Lucerna dem Kunden
eine gebrauchstaugliche Webseite zur Verfügung stellen und diese dem Kunden auf einem geeigneten Datenträger übergeben oder einem System
bereitstellen, welches die Webseite erstellt. Nach Annahme des Konzeptes durch den Kunden wird die Firma Lucerna eine Basisversion der Webseite
erarbeiten, wobei die Grundfunktionalitäten eingebaut werden. Nach Freigabe der Basisversion erarbeitet die Firma Lucerna die Endversion der
Webseite. Für die Inhalte der Webseite ist allein der Kunde verantwortlich, welcher sich verpflichtet die Firma Lucerna allenfalls auch gegenüber
Dritten schadlos zu halten.
2.12. Domainbeschaffung und –Verwaltung:
Sollte die Domainbeschaffung und –Verwaltung Gegenstand der Vertraglichen Leistungen sein, so
überprüft die Firma Lucerna vorab ob diese bereits an Dritte vergeben sind. Sollte die vom Kunden gewünschte Domain noch nicht vergeben sein,
so wird die Firma Lucerna die Registrierung bei den zuständigen Registrierungsstellen beantragen. Die Firma Lucerna übernimmt bezüglich dieser
Tätigkeit und allen Nachfolgetätigkeiten keine Verantwortung. Diese bleibt ausschließlich beim Kunden. Der Kunde verpflichtet sich weiters die
Bestimmungen und Vorgaben der Registrierungsstellen anzunehmen.Für die Abwicklung und Organisation dieser Tätigkeiten wird dem Kunden durch
die Firma Lucerna eine Rechnung gestellt. Für die anfallenden Drittleistungen, werden diese vom Kunden unverzüglich an die Drittleistende oder die
Firma Lucerna bezahlt.
2.13 Pflege:
Die Firma Lucerna aktualisiert und wartet Internetseiten bzw. deren Inhalte nach den Vorgaben der Kunden für Internet Explorer und
Mozilla basierende Browser, in den jeweils aktuellen Versionen, sowie auf einer minimalen Bildschirmauflösung von 1024x768 zu optimieren. Die
Inhalte der Webseite werden vom Kunden zur Verfügung gestellt, welcher diesbezüglich jedwede Verantwortung trägt und die Firma Lucerna auf alle
Fälle auch gegenüber Dritte schadlos hält. Die der Firma Lucerna zustehende Vergütung ist vertraglich festgehalten.
2.14. Bannerwerbung:
Die Vermittlung, Herstellung und Pflege von Banner-Werbeverträgen wird von der Firma Lucerna ausschließlich vermittelt.
Die Bonität und Erfüllung der Verträge durch den Dritten obliegt ausschließlich dem Kunden. Die Inhalte werden vom Kunden zur Verfügung gestellt,
welcher hierfür die Verantwortung trägt.Für die Erstellung und Pflege von Bannerwerbung des Kunden finden die Bestimmungen.
2.15. Up-load von Webseiten:
Wenn der Up-load nicht auf einem Server der Firma Lucerna erfolgt, erfolgt der Up-load lediglich nach Abschluß der
Verträge mit dem Provider und insofern dieser seinen Verpflichtungen nachkommt. Der Kunde muss der Firma Lucerna den Zugang zum Server gewähren,
widrigenfalls ist die Firma Lucerna von dessen vertraglichen Verpflichtungen befreit, kann aber vom Kunden den vereinbarten Preis verlangen.
2.16. Allgemeines:
Die Firma Lucerna, Eigentümerin der vorher angeführten Dienstleistungen und Programme, erarbeitet bei der Bereitstellung
deren Leistungen vorerst ein Kommunikationskonzept für den Kunden, welches sich aus folgenden Einzelteilen zusammensetzt: a) Konzept samt
graphischer Gestaltung, welche dem Kunden vorgestellt wird; b) Feedbackschleife mit dem Kunden: aufgrund eventueller Änderungsvorschläge
durch den Kunden, werden Korrekturen eingebracht; c) Einarbeitung des Feedbacks des Kunden; d) Detailausarbeitung von graphischer Gestaltung,
Bildern und Texten; e) Präsentation und Einholung des Einverständnisses des Kunden; f) Fertigstellung. Insofern dies für die Dienstleistung bzw.
Programm notwendig ist, verarbeitet die Firma Lucerna im Auftrag des Kunden die Daten (auch personenbezogene Daten) des Nutzers welche der
Firma Lucerna durch den Kunden bereitgestellt werden, wobei die Verantwortung für die ordnungsgemäße Datenverarbeitung und das Einholen des
Einverständnisses des Nutzers ausschließlich beim Kunden bleibt. Sollte dies für die Dienstleistung bzw. Programm notwendig sein, stellt die Firma
Lucerna dem Kunden eine gebrauchstaugliche Web-Seite auf einem geeigneten Datenträger oder System zur Verfügung.
Art. 3. Gegenstand, Abschluss und Vertragsdauer
3.1. Gegenstand:
Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung der in Art. 2 angeführten Dienstleistungen und Programme, welche durch nachstehende
Allgemeine Vertragsbedingungen, dem Auftragsformular und dem Vertrag geregelt sind.
3.2. Vertragsabschluss:
Der Vertrag wird schriftlich oder
telematisch mittels eines Anmeldeformulars abgeschlossen. Ab Unterzeichnung des Anmeldeformulars oder des Vertrages hat der Kunde 5 Tage Zeit,
schriftlich per Einschreiben mit Rückantwortschein, vom Anmeldeformular bzw. Vertrag zurückzutreten. Eventuell bereits geleistete Anzahlungen
durch den Kunden werden in diesem Fall vom Auftragnehmer als Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen oder allenfalls als Spesenpauschale
einbehalten. Sollte der Kunde mit der Firma Lucerna mündlich einen Vertrag abschließen, so wird die Firma Lucerna den Vertragsinhalt mittels e-mail
oder Fax an den Kunden übermitteln. Wenn der Kunde das e-mail oder Fax nicht innerhalb von 12 Stunden ab versand nicht zurückweist, so gilt der
Vertrag als abgeschlossen.
3.3. Vertragsdauer:
Der Vertrag hat Gültigkeit für ein Jahr, ab Vertragsabschluß, und erneuert sich stillschweigend von Jahr
zu Jahr, wenn der Kunde diesen nicht ausdrücklich mit Einschreiben mit Rückantwort mindestens 30 Tage vor Fälligkeit kündigt.
Art. 4. Lieferung der Dienstleistung bzw. Programm (Art. 2) und Zahlung
4.1. Hardware und Software:
Der Kunde erklärt die Hard- und Softwaregrundvoraussetzungen welche für die korrekte Durchführung und Funktionstüchtigkeit
der Dienstleistung bzw. Programm nötig sind, zu kennen, damit diese einwandfrei geliefert werden können und verpflichtet sich, die
notwendigen Komponenten anzukaufen bzw. zu installieren und zu konfigurieren.
4.2. Verbindung:
Der Kunde muss über eine Internetverbindung verfügen. Die Internetverbindung muss vom Kunden mit einem Telekomunikationsdienstanbieter abgeschlossen und installiert werden. Der Kunde
übernimmt somit jede Verantwortung bezüglich eventueller Missfunktionen oder der Nichtnutznießung der Dienstleistungen und Programme
aufgrund dieser Missfunktionen. Der Kunde erklärt über etwaige Verzögerungen der elektronischen Post (E-mail) in Kenntnis zu sein, und befreit
somit die Firma Lucerna von jedweder Verantwortung für Verzögerungen.
4.3. Zahlung:
Die vereinbarte Zahlung für die Dienstleistungen und Programme
gemäß Art. 2, welche vom Kunden der Firma Lucerna geschuldet ist, ist im Anmeldeformular bzw. im Vertrag festgehalten. Die vereinbarten
Zahlungen sind durch den Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Rechnung zu tätigen. Eventuelle zuzüglich monatlich anfallende Pauschalen
werden von der Firma Lucerna monatlich an den Kunden in Rechnung gestellt. Zuzügliche Spesen für Drittleistungen werden von der Firma Lucerna oder von der Drittleistenden
dem Kunden in Rechnung gestellt. Preisänderungen welche auf den Ankauf von Fremdleistungen zurückzuführen sind, werden vom Auftraggeber
im voraus angenommen. Wird auch nur eine Teilzahlung nicht fristgerecht geleistet, bringt dies die sofortige Auflösung des Vertrages mit sich, sofern
die Firma Lucerna nicht darauf verzichtet. Bei Zahlungsverzug fallen die Zinsen gemäß Euribor erhöht um 5% an. Die Firma Lucerna behält sich das
Recht vor die Zahlungsbedingungen zu ändern.
Art. 5. Sicherheit und Privacy - Datenschutz
5.1. Zugang zum System:
Der Zugang zum System ist mittels persönlichem Kennwort und Passwort des Kunden möglich. Da mittels Kennwort
und Passwort dritte Personen Zugang zum System haben können, verpflichtet sich der Kunde diese Zugangsdaten unter strengster Sicherheit und
Sorgfalt zu verwahren und diese nicht an Dritte direkt oder indirekt weiterzugeben. Die Firma Lucerna kann nicht für etwaige vom Kunden erlittene
direkte oder indirekte Schäden zu Verantwortung gezogen werden, wenn diese ganz oder teilweise durch Missachtung der obigen Bestimmungen
entstehen.
5.2. Privacy - Datenschutz:
Die Firma Lucerna verpflichtet sich zur Diskretion im Umgang mit Daten und Informationen, welche ihm vom
Kunden zur Verfügung gestellt werden und der Kunde ermächtigt die Firma Lucerna, die Daten für den Geschäftszweck zu bearbeiten. Der Kunde
verpflichtet sich seinerseits, alle Gesetze und Bestimmungen über den Datenschutz, insbesondere laut Art. 10 des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr.
196 vom 30. Juni 2003 und nachfolgende Änderungen, Schutz der Privatsphäre sowie Post- und Fernmeldewesen einzuhalten. Er bestätigt, über die
Verarbeitungsmodalitäten, sowie über seine Rechte gemäß Art. 13 des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 196 vom 30. Juni 2003 und nachfolgende
Änderungen informiert worden zu sein. Mit Zeichnung der gegenständlichen Vertragsbedingungen bestätigt der Kunde, die oben angeführten
Informationen erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben und gibt somit hinsichtlich der darin enthaltenen Zweckbestimmung im Sinne des
Art. 11 und im Sinne des Art. 20 seine Einwilligung zur Verarbeitung, einschließlich der Übermittlung und Verbreitung seiner Daten durch den
gegenständlichen Inhaber und/oder den Verantwortlichen im Rahmen der besagten Informationen. Gemäß dem Gesetz zum Datenschutz unterrichtet
die Firma Lucerna den Kunden darüber, dass im Archiv der Firma Lucerna Daten erfasst worden sind und erfasst werden, die den Kunden und den
Nutzer betreffen. Besagte Daten werden von der Firma Lucerna zur Durchführung sämtlicher Handlungen im Zuge ihrer freiberuflerischen Tätigkeit
benötigt und in Ausführung des übernommenen Auftrages durch den Kunden und der sonstigen freiberuflerischen Pflichten genutzt und verarbeitet.
Die Mitteilung besagter Daten an die Firma Lucerna erfolgt freiwillig und ist für die Durchführung ihres Auftrages notwendig. Der Kunde verpflichtet
sich die Einwilligung des Nutzers einzuholen, damit dessen Daten an die Firma Lucerna weitergegeben und verarbeitet werden können. Die Firma
Lucerna wird vom Kunden in diesbezüglichen Streitfällen auf jeden Fall schadlos gehalten. In Bezug auf die Verarbeitung der Daten kann der Kunde
von den in Art. 13 des Datenschutzgesetzes vorgesehenen Rechten Gebrauch machen, soweit besagte Bestimmungen anwendbar sind. Eine Kopie
besagter Bestimmungen liegt bei. Sofern die Verarbeitung der Daten, auch sensible Daten im Sinne des oben angeführten Gesetzes betrifft, ist die
schriftliche Zustimmung der betroffenen Person notwendig. Als sensible Daten im Sinne des Gesetzes werden jene Daten bezeichnet, welche sich
auf ethnische Herkunft, auf religiöse, philosophische oder andere Überzeugungen oder Ansichten, auf politische Anschauung, auf den Beitritt oder die
Unterstützung von Parteien, Gewerkschaften, Vereinigungen oder Organisationen mit religiösem, philosophischem oder politischem Charakter, sowie
auf personenbezogene Daten über den Gesundheitszustand oder das Sexualleben der betreffenden Person beziehen. Die Daten werden auch, unter
Zuhilfenahme manueller und elektronischer Geräte (Computer, Netzwerk) mit spezieller Software bei Gewährleistung der Sicherung und Geheimhaltung
sowie der Sicherheit der Automatisierung, Speicherung und Verwaltung bearbeitet. Eine Mitteilung der Daten an Dritte erfolgt ausschließlich
im Auftrag oder mit Einverständnis der betroffenen Person/Firma. Die Firma Lucerna teilt mit, dass Inhaber und Verantwortlicher für die Verarbeitung
der Daten bei der Firma Lucerna Herr Hannes Gasser ist.
Art. 6. Verantwortung - Rechte
6.1. Verantwortung für Inhalte und Daten:
Der Kunde verpflichtet sich, alle Gesetze zum Patent- und Urheberrecht einzuhalten und entlastet die
Firma Lucerna von jeglicher Haftung für den Inhalt des von ihm gelieferten Materials frei und sichert zu, kein Material zu übermitteln, welches Dritte
in ihren Rechten verletzt (insbesondere im Bereich des Datenschutz-, Urheber- und Wettbewerbsrechts) oder gegen Bestimmungen der italienischen
Rechtsordnung (insbesondere jene der öffentlichen Ordnung und der Strafrechtsordnung) verstößt. Eine Verpflichtung der Firma Lucerna zur Überprüfung
etwaiger immaterieller Rechte Dritter an dem vom Kunden zur Verfügung gestellten Material besteht, außer im Falle eines offensichtlichen
Verstoßes, nicht. Ebenfalls übernimmt die Firma Lucerna keine Haftung für die vom Kunden gewünschten Links. Der Kunde hält sie in allen diesen
Fällen schadlos und entlastet die Firma Lucerna. Im Falle von Unterlassungsansprüchen Dritter oder falls der Kunde nicht zweifelsfrei Rechtsinhaber der
veröffentlichten Dokumente bzw. Programme ist, erklärt sich die Firma Lucerna bereits jetzt mit einer möglichen Zugriffssperre bis zur Klärung der
jeweiligen Sachlage einverstanden. Die Firma Lucerna haftet nicht für Schadensersatzforderungen, die aus direkt oder indirekt damit zusammenhängenden
Rechtsstreitigkeiten entstehen, auf jeden Fall hält sie der Kunde diesbezüglich schadlos. Der Kunde erklärt, Kenntnis zu haben und die volle
Verantwortung zu tragen für die Veröffentlichung der Inhalte (Dateien, Mitteilungen, News, Webs, Bilder, usw.), die in das Internet und in die jeweilige
Netiquette gestellt werden. Über die Mängelbeseitigung hinausgehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund,
auch Ansprüche aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten oder aufgrund von Mangelfolgeschäden oder indirekten Schäden. Diese Haftungsbeschränkung
gilt nicht, soweit die Ansprüche auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln beruhen. Die Firma Lucerna verpflichtet sich, den Auftrag
nach besten Wissen und Gewissen durchzuführen, haftet und garantiert jedoch nicht für die erfolgreiche Umsetzung desselben. Wenn die Dienstleistung
bzw. Programm (Art. 2) und/oder die Inhalte desselben von unautorisierten Dritten eingesehen, kopiert, oder weitergeleitet werden, unterliegt
der Kunde einer Vertragstrafe in Höhe der dreifachen Summe des endgültigen Gesamtbetrages für Honorare und Spesen welche der Firma Lucerna
gemäß Anmeldeformular und Vertrag geschuldet sind. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gelieferten und dem Nutzer zugänglich gemachten Daten
richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, die Firma Lucerna jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten
und auf entsprechende Anfrage durch die Firma Lucerna binnen 10 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen.
6.2. Verantwortung der Firma Lucerna:
Die Firma Lucerna verpflichtet sich die Dienstleistungen und Programme gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des
Anmeldeformulares zu erbringen und übernimmt keine Verantwortung außerhalb diesen Bestimmungen. Die Firma Lucerna übernimmt keine Pflicht
die e-mails welche an den Nutzer gesendet oder von diesen erhalten worden sind aufzubewahren. Diese Pflicht besteht lediglich für den Kunden und
den Nutzer.Die Firma Lucerna übernimmt keine Haftung, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für direkte und direkte Schäden,
welche den Kunden, Nutzern oder Dritten aufgrund des Gebrauchs, Nichtgebrauchs, Verzögerungen, Verspätungen, Fehlern, Unterbrechungen und/
oder Fehlfunktionierung der Diesntleistungen bzw Programme (Art. 2) entstehen. Die Firma Lucerna übernimmt keine Haftung, außer in Fällen von
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für direkte und direkte Schäden, welche den Kunden oder Nutzern durch Manipulation oder Eingriffe entstehen,
welche nicht von der Firma Lucerna autorisiert worden sind. Die Firma Lucerna garantiert die Verfügbarkeit aller Dienste im Jahresmittel zu 99,20%.
Notwendige und/oder geplante Wartungsarbeiten werden mit einer Frist von 5 Tagen vor dem Eingriff angekündigt. Einzelne Dienste können während
der Wartungsarbeiten ausfallen. Da dies jedoch unvermeidlich ist, gelten diese Ausfälle nicht als Einschränkung der garantierten Verfügbarkeit.
6.3. Verantwortung des Kunden:
Der Kunde verpflichtet sich dem Nutzer die Verantwortung über den Inhalt der Kommunikation welche aufgrund
der Dienstleistungen und Programme (Art. 2) verschickt werden zu übernehmen. Die Firma Lucerna hat keine Überwachungspflicht bezüglich des
Inhaltes der Kommunikation welche vom Kunden oder vom Nutzer verschickt werden, übernimmt bezüglich dessen eventuellen rechtswidrigen oder
unmoralischen Inhaltes keine Haftung, auch weil die Firma Lucerna keine Pflicht der Löschung dieser Kommunikation hat. Der Kunde hält die Firma
Lucerna diesbezüglich gegenüber jedweder Forderung durch Dritte schadlos. Sollte der Kunde nicht oder nur verspätet oder unausreichend den
Anfragen der Firma Lucerna nachkommen, so steht dieser eine Entschädigung im Ausmaße bis zu 20% der Auftragssumme gemäß Anmeldeformular
und/oder Vertrag zu und die Firma Lucerna ist allenfalls von jedweder Verantwortung befreit. Sollte der Kunde der Firma Lucerna nicht innerhalb
der vereinbarten Frist angeforderte Daten, Unterlagen oder Dokumente übermitteln, so ist die Firma Lucerna für etwaige Verzögerungen bei der
Durchführung und Fertigstellung ihrer Dienstleistungen und Programme durch den Kunden befreit. Der Firma Lucerna steht in diesem Fall die dreifache
Zeitspanne der Verzögerung des Kunden zur Durchführung der vertraglichen Tätigkeit zu. 6.4. Urheberrecht: Für alle vertragsgegenständlichen
Tätigkeiten und Leistungen (Dienstleistungen und Programme ex Art. 2) bleiben sämtliche Urheberrechte bei der Firma Lucerna. Nutzungsrechte an
den vertragsgegenständlichen Tätigkeiten und Leistungen können nur mit Zustimmung der Firma Lucerna an Dritte übertragen werden. Der Kunde
darf den von der Firma Lucerna zur Verfügung gestellten Service lediglich für dessen internen Gebrauch verwenden. Der Kunde verpflichtet sich, alle
üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und anzuwenden, damit die zur Verfügung gestellten Dienstleistungen und Programme (Art. 2) nicht von
Dritten kopiert, verändert, gelöscht oder anderweitig missbräuchlich verwendet werden können. Wenn der Kunde nicht jene Sicherheitsvorkehrungen
trifft und anwendet, welche die vorbezeichneten Zugriffe Dritter unterbinden, unterliegt er einer Vertragsstrafe, welche die unverzügliche
Auflösung des Vertrages zur Folge hat sowie einer Vertragsstrafe, welche mit dem Fünffachen des Vertragsvolumens beziffert wird. Zudem gilt der
Vertrag in diesem Fall aufgelöst.
6.4. Eigentumsvorbehalt:
Die Firma Lucerna behält sich neben dem Urheberrecht auch das Eigentumsrecht an dem
von ihm erstellten Dienstleistungen und Programme (Art. 2) vor.
Art. 7. Auflösungsklausel – Erlöschen der Dienstleistungen und Programme (Art. 2)
7.1. Auflösung des Vertrages:
Die Nichterfüllung des Kunden und/oder des Nutzers auch nur einer Bestimmung welche in den Klauseln gemäß Art.
2. (Dienstleistungen bzw. Programme), Art. 3. Gegenstand, Abschluss und Vertragsdauer, Art. 4. Lieferung der Dienstleistung bzw. Programm (Art.
2) und Zahlung, Art. 5. Sicherheit und Privacy – Datenschutz, Art. 6. Verantwortung – Rechte, enthalten sind, stellt eine wesentliche Nichterfüllung
gemäß Art. 1455 ZGB dar und berechtigt die Firma Lucerna den Vertrag als aufgelöst zu betrachten. Die Vertragsauflösung – unter Anführung der
Gründe – ist mit dem Erhalt der Kündigung, welche mittels Einschreiben mit Rückantwort oder Telefax verschickt werden kann, durch den Kunden
unverzüglich wirksam.
7.2. Erlöschen der Dienstleistungen und des Programms:
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Falle einer Vertragsauflösung
die Dienstleistungen und Programme (Art. 2) nicht mehr zur Verfügung stehen.
7.3. Gerichtsstand, Anwendbares Recht:
Erfüllungsort ist Brixen
– Italien. Für die vertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich italienisches Recht. Gerichtsstandort ist Brixen.
7.4. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch der vorliegenden
Klausel, sind nur in schriftlicher Form zulässig. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam bzw. nicht durchführbar
sein oder werden, so sind die übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen. An die Stelle der ungültigen oder unwirksamen Bestimmung tritt die
dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung am nächsten kommende Bestimmung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die
Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
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